Wartung und Überprüfung der Elektroanlage
Ist Ihre Elektroanlage sicher und entspricht sie den heutigen Gesetzesbestimmungen?
Die Sicherheit der Elektroanlage hat oberste Priorität!!!
Elektrischer Strom ist unsichtbar. Deshalb werden die Risiken, die von ihm ausgehen, oft unterschätzt. Bereits Spannungen ab 50 V und Stromstärken ab 50 mA können tödlich sein. Welche Gefahren Spannungen von 230 V und Stromstärken von 10 A bis 32 A bedeuten, kann man sich vorstellen. Besonders wenn es um Kinder und Strom geht, geht jeder auf Nummer Sicher. Seit über 20 Jahren warten und überprüfen wir Ihre Elektroanlage, sowohl für Privatanlagen, öffentliche Anlagen als auch Industrieanlagen. Durch ständige Weiterbildung durch Fachkurse sind wir immer auf den neuesten Stand der Gesetzesbestimmungen.
Wir überprüfen:
- die elektrischen Leitungen
- die Leitungsabsicherungen (Automaten)
- Fehlerstromschutzschalter (FI Schalter)
- Notleuchten
- Erdungsanlage und Blitzschutzanlage
Ausserdem verfügen wir über genormte Messinstrumente um die Erstmessung der Erdungsanlage und der Blitzschutzanlage durchzuführen.
Die Periodische Überprüfung:
In Südtirol wird das Ministerial Dekret 462/01 ab dem 1.November 2014 voll umgesetzt! Bei Kontrollen durch das Arbeitsinspektorat können bei Mängeln in der Elektroanlage empfindliche Strafen verhängt werden.
Für die periodische (wie vom Gesetz DPR462/01 vorgeschrieben!) Messung der Erdungs- und Blitzschutzanlage muss ein externer, staatlich geprüfter Techniker die Messungen durchführen. Die gesamte Organisation läuft dabei über uns und Sie müssen sich um nichts kümmern.
Welche Anlagen unterliegen den gültigen Bestimmungen zur periodischen Überprüfung von Elektroanlagen?
Den gültigen Bestimmungen unterliegt die periodische Überprüfung von:
- Erdungsanlagen
- Blitzschutzanlagen
- die in explosionsgefägrdeten Bereich installierten Elektroanlagen, welche sich an Arbeitsplätzen befinden
Sämtliche weiteren Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten an Elektroanlagen (wie zB. die allgemeine Elektroanlage, Beleuchtung, Notbeleuchtung, Brandmeldeanlagen, Alarmanlagen usw.) unterliegen nicht diesen Bestimmungen und werden durch unsere Firma durchgeführt.
Wer muss diese Überprüfungen vornehmen lassen?
- Alle Arbeitgeber mit mindestens einem Mitarbeiter (dazu zählen auch Betriebe mit mehreren Gesellschaftern auch ohne Mitarbeiter)
Zeiträume:
- alle 2 Jahre für jene Anlagen die auf Baustellen, in Arztpraxen, Gebäuden und Bereichen mit erhöhtem Brandrisiko oder in explosionsgefährdeten Bereichen installiert sind
- alle 5 Jahre für alle anderen Installationen
Die Periodizität ist auf alle Fälle in der vorgeschriebenen Risikobewertung des Unternehmens angeführt bzw. anzuführen und diese ist maßgebend für die einzuhaltenden Intervalle.